Fortlaufende Rechnungsnummer
Die fortlaufende Rechnungsnummer ist eine eindeutige, einmalig vergebene Nummer, die jede Rechnung zweifelsfrei identifizierbar macht.
Einfach erklärt
Die fortlaufende Rechnungsnummer ist eine Art Hausnummer für jede Rechnung. Jede Rechnung, die ein Unternehmen schreibt, bekommt eine eigene Nummer, die es kein zweites Mal gibt. So lässt sich später leicht nachvollziehen, welche Rechnung gemeint ist - etwa wenn es Fragen zur Zahlung gibt oder das Finanzamt etwas prüfen möchte. Wichtig ist vor allem, dass keine Nummer doppelt vorkommt. Die Rechnungsnummer gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, die auf fast jeder Rechnung stehen müssen.
Im Detail
Die fortlaufende Rechnungsnummer zählt nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Sie besteht aus einer oder mehreren Zahlenreihen, die der Rechnungsaussteller zur eindeutigen Identifizierung der Rechnung einmalig vergibt. Erlaubt sind Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben sowie mehrere parallel geführte Nummernkreise (z. B. getrennt nach Jahren, Filialen oder Geschäftsbereichen) - maßgeblich ist allein, dass innerhalb des Gesamtsystems keine Nummer doppelt vergeben wird. Eine bestimmte Systematik oder ein fester Startwert ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Bei der Kleinbetragsrechnung (bis 250 Euro brutto, § 33 UStDV) entfällt die Pflicht zur fortlaufenden Nummer, in der Praxis ist eine Vergabe dennoch empfehlenswert. Die saubere Nummerierung stützt die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit und ist zugleich relevant für den Vorsteuerabzug des Empfängers.
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Ein Blick in die Praxis
Eine selbstständige Fotografin, die gerade ihre erste Rechnung schreibt, steht vor der Frage, welche Nummer sie vergeben soll. Statt mit „0001“ zu starten, wählt sie das Format „2024-0100“. Damit ist die Rechnung eindeutig identifizierbar und ihre frischgebackene Kundschaft erkennt nicht sofort, dass es sich um den allerersten Auftrag handelt - beides ist vollkommen in Ordnung.
Im weiteren Verlauf des Jahres entstehen Rechnungen wie „2024-0101“, „2024-0102“ und so weiter. Als sie zu Jahresbeginn auf einen neuen Nummernkreis umstellt („2025-0001“), bleibt das System sauber, weil sich keine Nummer wiederholt. Wichtig ist hier ein typischer Stolperstein: Würde sie das Tagesdatum als Nummer verwenden und an einem Tag zwei Rechnungen schreiben, käme es zu einer Dopplung - genau das gilt es zu vermeiden.
Was passiert bei einer Korrektur?
Angenommen, in einer Rechnung steckt ein Fehler. Die ursprüngliche Nummer wird nicht gelöscht oder neu vergeben. Stattdessen erhält die Stornorechnung bzw. Korrekturrechnung eine eigene neue Nummer - die sich auch aus einem eigenen Nummernkreis ergeben kann - und verweist auf die ursprüngliche Rechnung. So bleibt nachvollziehbar, was korrigiert wurde - ein wichtiger Punkt für die spätere Buchführung.
Warum sich Sorgfalt auszahlt
Rechnungen müssen in Deutschland grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden (siehe Aufbewahrungspflichten). Bei einer Betriebsprüfung erleichtert ein nachvollziehbares Nummernsystem den Nachweis, dass alle Einnahmen vollständig erfasst wurden. Mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich gewinnt die eindeutige Nummerierung zusätzlich an Bedeutung: In strukturierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ist die Rechnungsnummer ein definiertes Datenfeld, das maschinell ausgelesen und auf Eindeutigkeit geprüft wird. Eine Rechnungssoftware vergibt die Nummer in der Regel automatisch und verhindert Dopplungen technisch - ein klarer Vorteil gegenüber der manuellen Erstellung in Tabellenkalkulationen, wo Fehler schnell passieren können.
Was es nicht bedeutet
- Fortlaufend heißt lückenlos um genau 1 hochzählen. Das ist der häufigste Irrtum. Das Gesetz verlangt keine ununterbrochene Zahlenfolge ohne Lücken, sondern lediglich Eindeutigkeit. Lücken - etwa durch Nummernkreise oder Stornierungen - sind zulässig, solange keine Nummer doppelt vergeben wird.
- Eine Rechnungsnummer darf nur aus Ziffern bestehen. Falsch. Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben sind erlaubt, etwa mit Präfixen wie „RE“, Jahreszahl oder Kundennummer.
- Es darf nur einen einzigen durchgehenden Nummernkreis geben. Auch das stimmt nicht. Mehrere getrennte Nummernkreise (nach Jahren, Filialen, Kundengruppen) sind möglich - Dopplungen im Gesamtsystem müssen aber ausgeschlossen sein.
- Die erste Rechnung muss mit 0001 beginnen. Ein bestimmter Startwert ist nicht vorgeschrieben. Viele Selbstständige starten bewusst höher, etwa bei 2024-0100, damit Neukunden nicht erkennen, dass sie die allererste Rechnung erhalten - rechtlich völlig zulässig.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.