Stand: 27. Juli 2026

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Einfach erklärt

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf nahezu jeden Verkauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt. In Deutschland beträgt sie meistens 19 Prozent, in bestimmten Fällen (etwa bei Lebensmitteln oder Büchern) nur 7 Prozent.

Das Besondere: Bezahlen muss die Steuer am Ende der Kunde, der ein Produkt oder eine Leistung kauft. Ein Unternehmen schlägt die Umsatzsteuer auf seinen Preis auf, zieht das Geld also vom Kunden ein und leitet es anschließend an das Finanzamt weiter. Man spricht deshalb von einer indirekten Steuer: Der Unternehmer schuldet die Steuer rechtlich, getragen wird sie aber wirtschaftlich vom Endverbraucher.

Wichtig zu wissen: Die eingenommene Umsatzsteuer gehört nicht dem Unternehmen. Sie wird sozusagen nur treuhänderisch für den Staat eingesammelt und muss regelmäßig weitergegeben werden.

Im Detail

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine indirekte Steuer auf den Austausch von Lieferungen und Leistungen. Erhoben wird sie auf nahezu jeden Umsatz, den ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG). Der reguläre Steuersatz liegt bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz bei 7 Prozent (Stand 2025).

Als indirekte Steuer fällt die Person, die die Steuer rechtlich schuldet (der Unternehmer), nicht mit der Person zusammen, die sie wirtschaftlich trägt (der Endverbraucher). Der Unternehmer fungiert als Steuereinnehmer für den Staat. Die Umsatzsteuer ist zugleich eine Gemeinschaftsteuer, deren Aufkommen sich Bund, Länder und Gemeinden teilen, und zählt zu den ergiebigsten Steuerarten Deutschlands.

Das Prinzip des Vorsteuerabzugs

Zentral für das Verständnis ist das Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die ein Unternehmer auf seinen eigenen Rechnungen ausweist und vom Kunden vereinnahmt. Die Vorsteuer ist umgekehrt die Umsatzsteuer, die er selbst beim Einkauf von Waren oder Leistungen an andere Unternehmer zahlt.

In der Umsatzsteuervoranmeldung werden beide gegeneinander verrechnet: Die Differenz wird als Zahllast ans Finanzamt abgeführt oder als Vorsteuerüberhang erstattet. Dadurch wird die Steuer innerhalb der Unternehmerkette zu einem durchlaufenden Posten und letztlich nur vom Endverbraucher getragen.

Sonderfälle und Pflichten

Über die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) können Unternehmer unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen von der Erhebung befreit sein; im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, etwa bei grenzüberschreitenden EU-Leistungen. Auf ordnungsgemäßen Rechnungen müssen Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ausgewiesen werden. Ob die vereinnahmte Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten berechnet wird, regelt die Soll- und Ist-Versteuerung.

Mit BillMore starten

30 Tage kostenlos testen

Erstellen Sie sich kostenfrei einen Account und testen Sie BillMore mit fast allen Funktionen - ohne Risiko.

Ein Blick in die Praxis

Wie sich die Umsatzsteuer im Alltag bemerkbar macht, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel aus der Selbstständigkeit.

Eine selbstständige Unternehmensberaterin kauft für ihr Büro einen Laptop für 1.190 € - das sind 1.000 € netto plus 190 € Umsatzsteuer. Diese 190 € sind ihre Vorsteuer. Kurz darauf stellt sie einem Kunden eine Beratungsleistung über 2.380 € in Rechnung: 2.000 € netto plus 380 € Umsatzsteuer.

In ihrer Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet sie nun beide Beträge: Von den vereinnahmten 380 € zieht sie die gezahlten 190 € Vorsteuer ab. Übrig bleiben 190 €, die sie ans Finanzamt abführt. Die 380 €, die ihr der Kunde gezahlt hat, waren also nie ihr eigenes Geld - sie hat sie lediglich für den Staat eingesammelt.

Warum das Thema von Anfang an wichtig ist

Für Gründer, Freelancer und kleine Unternehmen gehört die Umsatzsteuer zu den ersten und wichtigsten Themen. Schon zu Beginn der Selbstständigkeit fallen zentrale Entscheidungen - etwa ob man die Kleinunternehmerregelung nutzt. Das wirkt sich direkt auf die Preisgestaltung, den Buchhaltungsaufwand und die Außenwirkung gegenüber Geschäftskunden aus.

Praktisch erfolgt die Meldung in der Regel monatlich oder vierteljährlich elektronisch über ELSTER; der Turnus richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres. Existenzgründer sind dabei aufgrund einer zunächst befristeten Sonderregelung für die Jahre 2021 bis 2026 nicht mehr zwingend zur monatlichen Abgabe verpflichtet; ob diese Erleichterung darüber hinaus dauerhaft fortgeführt wird, ist derzeit offen. Eine gute Rechnungssoftware nimmt dabei viel Arbeit ab: Sie berechnet die Steuer automatisch korrekt, weist sie sauber auf der Rechnung aus und bereitet die Voranmeldung vor.

Ausnahmen und historische Besonderheiten

Beim ermäßigten Satz von 7 Prozent gab es lange skurrile Abgrenzungen. Jahrelang wurde diskutiert, ob Speisen mit 7 Prozent (Außer-Haus-Verkauf) oder 19 Prozent (Verzehr vor Ort als Dienstleistung) zu besteuern sind - seit dem 1. Januar 2026 ist diese Unterscheidung Geschichte: Speisen in der Gastronomie unterliegen dauerhaft dem ermäßigten Satz von 7 Prozent, unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Getränke bleiben grundsätzlich beim Regelsatz von 19 Prozent. Auch innerhalb der Lebensmittel gilt der ermäßigte Satz keineswegs durchgängig: Die verbreitete Faustregel „Lebensmittel = 7 Prozent“ ist stark vereinfacht, denn zahlreiche Ausnahmen bestehen - etwa unterliegen die meisten Getränke (ausgenommen sind etwa Milch und Leitungswasser) sowie bestimmte Genussmittel dem Regelsatz von 19 Prozent. Während der Corona-Pandemie wurde der Satz von Juli bis Dezember 2020 vorübergehend auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt - ein historisch seltener Eingriff, der Kassensysteme vor große Umstellungen stellte. Eingeführt wurde die heutige Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug übrigens erst 1968; davor galt eine kumulative Bruttobesteuerung ohne Abzugsmöglichkeit. Europaweit reicht die Spanne der Regelsätze weit - Ungarn liegt mit 27 Prozent an der Spitze der EU.

Was es nicht bedeutet

  • Umsatzsteuer ist nicht dasselbe wie Mehrwertsteuer (im rechtlichen Sinne): Der Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) ist kein offizieller Begriff im deutschen Steuerrecht - das Gesetz spricht ausschließlich von Umsatzsteuer. Im Alltag und auf Kassenbons werden beide Begriffe jedoch synonym verwendet. „Mehrwertsteuer“ beschreibt eher die Funktionsweise (Besteuerung des Mehrwerts auf jeder Stufe), während „Umsatzsteuer“ die rechtlich korrekte Bezeichnung ist.
  • Umsatzsteuer ist kein Gewinn und kein Einkommen: Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört nicht dem Unternehmen, sondern wird treuhänderisch für den Staat eingezogen. Ein häufiger Fehler von Gründern ist, dieses Geld auf dem Konto als verfügbar zu betrachten - am Monats- oder Quartalsende muss es jedoch abgeführt werden.
  • Umsatzsteuer ist nicht die Einkommensteuer: Die Umsatzsteuer knüpft am Umsatz an, nicht am Gewinn. Selbst ein Unternehmen, das Verluste macht, kann Umsatzsteuer schulden.
  • Umsatzsteuer ist nicht für jeden Pflicht: Kleinunternehmer nach § 19 UStG können von der Erhebung befreit sein und weisen dann keine Umsatzsteuer aus.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.