Stand: 07. Juli 2026

Netto / Brutto

Netto ist der reine Warenwert ohne Umsatzsteuer, Brutto der Endbetrag inklusive Umsatzsteuer - also das, was der Kunde tatsächlich zahlt.

Einfach erklärt

Wer eine Rechnung schreibt, begegnet zwei Zahlen: dem Nettobetrag und dem Bruttobetrag. Der Nettobetrag ist der Preis für die Ware oder Leistung allein, ohne Steuer. Der Bruttobetrag ist dieser Preis plus die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Brutto ist also immer der höhere Betrag und genau der, den der Kunde am Ende überweist.

Die Faustregel lautet: Brutto = Netto + Umsatzsteuer. Ein Beispiel: 100 Euro netto plus 19 % Umsatzsteuer ergeben 119 Euro brutto. Beim ermäßigten Satz von 7 % wären es 107 Euro brutto.

Im Detail

Im umsatzsteuerlichen Kontext bezeichnet der Nettobetrag das reine Entgelt für Lieferung oder Leistung, während der Bruttobetrag das Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer umfasst. Es gilt: Brutto = Netto + Umsatzsteuer, beim Regelsteuersatz also Netto × 1,19, beim ermäßigten Steuersatz Netto × 1,07.

Ausweisung auf Rechnungen

Nach den Pflichtangaben gemäß § 14 UStG müssen Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag - und damit indirekt der Bruttobetrag - auf einer ordnungsgemäßen Rechnung erkennbar sein. Eine reine Bruttoangabe ohne Aufschlüsselung genügt in der Regel nicht; lediglich bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind vereinfachte Angaben zulässig.

B2B, B2C und Kleinunternehmer

Im B2B-Bereich wird typischerweise netto kalkuliert, da der Geschäftskunde die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückerhält. Gegenüber Privatkunden ist der Bruttopreis maßgeblich; die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet hier zur Angabe von Endpreisen. Ein Sonderfall ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Seit der Reform zum 1. Januar 2025 handelt es sich bei den Umsätzen von Kleinunternehmern um echte steuerfreie Umsätze (zuvor wurde die Steuer lediglich nicht erhoben). In beiden Fällen weisen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus, und ein entsprechender Hinweis muss auf der Rechnung erscheinen. Genaugenommen liegt dann mangels Umsatzsteuer weder ein Netto- noch ein Bruttobetrag im umsatzsteuerlichen Sinn vor - der ausgewiesene Betrag entspricht schlicht dem zu zahlenden Endbetrag, weshalb Netto und Brutto faktisch zusammenfallen.

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Ein Blick in die Praxis

Wie sich Netto und Brutto in der Praxis auswirken, zeigt ein einfaches Szenario aus dem Alltag einer Selbstständigen.

Mara betreibt eine kleine Tischlerei und fertigt einen Massivholztisch für eine Privatkundin an. Ihre Kalkulation ergibt einen Preis von 800 Euro für Material und Arbeitszeit - das ist der Nettobetrag. Auf der Rechnung muss sie nun den Regelsteuersatz von 19 % ausweisen: 800 Euro × 0,19 = 152 Euro Umsatzsteuer. Daraus ergibt sich ein Bruttobetrag von 952 Euro, den die Kundin tatsächlich überweist.

Wichtig: Von diesen 952 Euro gehören Mara wirtschaftlich nur die 800 Euro netto. Die 152 Euro Umsatzsteuer sind für das Finanzamt bestimmt und müssen später abgeführt werden - sie als eigenes Geld einzuplanen, wäre ein teurer Denkfehler.

Vom Brutto zurück zum Netto

Beim Wareneinkauf läuft es umgekehrt. Mara kauft Holzplatten für 238 Euro brutto und möchte wissen, wie viel Umsatzsteuer darin steckt. Statt einfach 19 % abzuziehen, teilt sie korrekt durch 1,19: 238 Euro ÷ 1,19 = 200 Euro netto. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt also 38 Euro - diesen Betrag kann sie als Vorsteuer geltend machen.

Wenn keine Umsatzsteuer im Spiel ist

Ginge Mara ihrer Tätigkeit als Kleinunternehmerin nach, sähe die Rechnung anders aus: Sie würde schlicht 800 Euro berechnen, ohne Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. Auf der Rechnung müsste dafür ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erscheinen. Netto- und Bruttobetrag wären in diesem Fall identisch. Genau hier entsteht bei vielen Gründern Verwirrung - weshalb sich ein Blick auf den eigenen umsatzsteuerlichen Status immer lohnt, bevor die erste Rechnung das Haus verlässt.

Was es nicht bedeutet

  • Brutto bedeutet nicht „mit Gewinnaufschlag“. Netto und Brutto sagen nichts über die Marge aus, sondern ausschließlich über die enthaltene Umsatzsteuer.
  • Der Nettobetrag ist nicht der Gewinn. Vom Nettoumsatz müssen noch sämtliche Betriebsausgaben abgezogen werden, bevor überhaupt von Gewinn die Rede sein kann.
  • Die im Brutto enthaltene Umsatzsteuer ist kein eigenes Geld. Sie wird nur treuhänderisch für das Finanzamt eingenommen und im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung abgeführt. Wer die vereinnahmte Steuer als verfügbares Guthaben betrachtet, läuft in einen typischen Liquiditätsfehler.
  • „Netto“ auf einer Rechnung meint nicht automatisch ein Zahlungsziel. Beim kaufmännischen „netto Kasse“ oder „zahlbar netto innerhalb von 14 Tagen“ steht „netto“ für „ohne Skontoabzug“ - ein völlig anderer Wortgebrauch als die umsatzsteuerliche Bedeutung.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.