Stand: 07. Juli 2026

EBITDA

EBITDA ist eine Kennzahl, die den Gewinn eines Unternehmens vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen abbildet und so die operative Ertragskraft des Kerngeschäfts zeigt.

Einfach erklärt

EBITDA ist eine englische Abkürzung und steht für „Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“ - auf Deutsch: Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die Kennzahl beantwortet eine einfache Frage: Wie viel verdient ein Unternehmen mit seinem eigentlichen Geschäft, bevor bestimmte Posten abgezogen werden?

Der Trick dahinter: Beim EBITDA lässt man drei Dinge bewusst außen vor. Erstens die Zinsen, die für Kredite anfallen - sie hängen davon ab, wie ein Unternehmen finanziert ist. Zweitens die Steuern - sie hängen davon ab, in welchem Land das Unternehmen sitzt. Und drittens die Abschreibungen, also die rechnerische Wertminderung von Maschinen, Fahrzeugen oder Lizenzen über die Jahre. Übrig bleibt eine Zahl, die zeigt, wie gut das reine Tagesgeschäft läuft - unabhängig von Finanzierung, Steuersystem und vergangenen Investitionsentscheidungen.

Im Detail

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) ist eine betriebswirtschaftliche Ergebniskennzahl, die das operative Ergebnis vor Zinsergebnis, Ertragsteuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen (Depreciation) und immaterielle Vermögensgegenstände (Amortization) ausweist. Im Deutschen werden Depreciation und Amortization gemeinsam unter dem Begriff „Abschreibungen“ zusammengefasst.

Berechnung

Es gibt zwei gängige Wege der Ermittlung.

1. Additiv vom Umsatz aus: EBITDA = Umsatzerlöse − betriebliche Aufwendungen (ohne Abschreibungen). Diese Formel ist allerdings nur eine vereinfachte Näherung, da sie sonstige betriebliche Erträge und das nicht-operative Ergebnis unberücksichtigt lässt.

2. Retrograd vom Jahresüberschuss aus: EBITDA = Jahresüberschuss + Steuern + Zinsergebnis (Netto-Zinsaufwand) + Abschreibungen.

EBITDA ist die oberste Stufe einer ganzen Kennzahlen-Familie. Ausgehend vom Jahresüberschuss als unterster Stufe führt der Weg schrittweise nach oben: Durch Hinzurechnung der Steuern gelangt man zum EBT (Earnings Before Taxes), durch zusätzliche Hinzurechnung des Zinsergebnisses zum EBIT (operatives Betriebsergebnis vor Zinsen) und durch ergänzende Hinzurechnung der Abschreibungen schließlich zum EBITDA. Mit jeder Stufe werden weitere Posten herausgerechnet, weshalb das EBITDA die „bereinigteste“ Stufe ist und in der Regel am höchsten liegt.

Verwendung und Einordnung

Der Hauptzweck liegt in der Vergleichbarkeit: EBITDA macht die operative Ertragskraft über Ländergrenzen (unterschiedliche Steuersysteme), Finanzierungsstrukturen (eigen- vs. fremdkapitalfinanziert) und Abschreibungsstrategien hinweg vergleichbar. Beliebt ist die Kennzahl vor allem bei Unternehmensbewertungen und Mergers & Acquisitions (oft als „EBITDA-Multiple“, etwa beim Verkauf zum 8-fachen EBITDA), bei der Analyse kapitalintensiver Branchen wie Telekommunikation, Industrie oder Immobilien sowie bei Banken und Investoren zur Einschätzung der Schuldentragfähigkeit (z. B. Verhältnis Nettoverschuldung zu EBITDA).

Wichtig: EBITDA ist keine gesetzlich normierte Kennzahl und weder im HGB noch in den IFRS verbindlich definiert. Daraus ergeben sich Spielräume, etwa beim „bereinigten EBITDA“ (Adjusted EBITDA), bei dem einmalige oder außergewöhnliche Posten herausgerechnet werden - was die Vergleichbarkeit einschränken kann. Historisch wurde EBITDA in den 1980er-Jahren in den USA im Umfeld fremdkapitalfinanzierter Übernahmen (Leveraged Buyouts) populär. Kritiker wie Warren Buffett bemängeln, dass EBITDA so tue, als müssten Investitionen in Anlagen nie wirklich bezahlt werden - Abschreibungen sind zwar nicht zahlungswirksam, spiegeln aber reale, künftig anfallende Ersatzinvestitionen wider. EBITDA sollte daher nie isoliert, sondern stets im Zusammenhang mit weiteren Kennzahlen gelesen werden.

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Ein Blick in die Praxis

Für Freelancer und sehr kleine Unternehmen, die ihre Buchführung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erledigen, spielt EBITDA im Alltag kaum eine direkte Rolle - die Kennzahl stammt aus der Welt der doppelten Buchführung und Bilanzierung. Relevant wird sie jedoch spätestens dann, wenn ein Unternehmen in die Bilanzierungspflicht hineinwächst, Fremdkapital aufgenommen werden soll, ein Verkauf oder die Aufnahme von Investoren ansteht - oder wenn man die eigene operative Leistungsfähigkeit getrennt von Finanzierungs- und Steuerfragen einschätzen möchte.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb erzielt in einem Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 50.000 €. Darin sind bereits 20.000 € Steuern, 15.000 € Netto-Zinsaufwand (Zinsergebnis) für einen laufenden Kredit und 30.000 € Abschreibungen auf eine teure Produktionsmaschine verarbeitet. Rechnet man diese Posten wieder hinzu, ergibt sich ein EBITDA von 50.000 + 20.000 + 15.000 + 30.000 = 115.000 €.

Die Differenz ist beachtlich: 50.000 € Jahresüberschuss klingen solide, 115.000 € EBITDA klingen beeindruckend. Genau das ist der Grund, warum EBITDA gern in Investorenpräsentationen auftaucht - und warum kritische Beobachter die Zahl stets relativieren. Bittet derselbe Betrieb seine Bank um einen Kredit, wird diese das EBITDA ins Verhältnis zur Verschuldung setzen, um die Schuldentragfähigkeit zu beurteilen. So wird aus einer auf den ersten Blick abstrakten Kennzahl ein ganz konkretes Argument am Verhandlungstisch.

Was es nicht bedeutet

  • EBITDA ist nicht der Gewinn. Das ist das häufigste Missverständnis. EBITDA blendet reale Aufwendungen aus, die ein Unternehmen tatsächlich treffen: Zinsen müssen gezahlt, Steuern abgeführt und Anlagen irgendwann ersetzt werden. Ein Unternehmen kann ein positives EBITDA aufweisen und trotzdem Verluste schreiben oder sogar in die Insolvenz rutschen.
  • EBITDA ist nicht der Cashflow. Auch wenn es oft als Näherung für den operativen Cashflow herangezogen wird, ist es kein echter Cashflow. Es berücksichtigt weder Veränderungen im Working Capital (etwa offene Forderungen oder Vorräte) noch Investitionsausgaben (CapEx).
  • EBITDA ist keine gesetzlich normierte Kennzahl. Weder HGB noch IFRS schreiben eine einheitliche Berechnung vor. Beim „bereinigten EBITDA“ können einmalige Posten herausgerechnet werden - hier ist Vorsicht geboten, da sich Ergebnisse so beschönigen lassen. Nicht umsonst spotten manche, EBITDA stehe in Wahrheit für „Earnings Before I Tricked the Dumb Auditor“.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.