Stand: 10. Juni 2026

Steuernummer

Die Steuernummer ist ein vom Finanzamt vergebenes Ordnungsmerkmal, das Steuerpflichtige einem bestimmten Finanzamt zuordnet.

Einfach erklärt

Die Steuernummer ist eine Art Kennzeichen, das vom Finanzamt vergeben wird. Mit ihr ordnet das Finanzamt eine Person oder ein Unternehmen einem bestimmten zuständigen Finanzamt zu und kann so Steuersachen wie die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer richtig zuordnen.

Wer sich selbstständig macht oder ein Gewerbe anmeldet, bekommt vom Finanzamt eine solche Steuernummer. Sie taucht zum Beispiel auf Rechnungen auf, damit klar ist, von wem die Rechnung stammt und welches Finanzamt zuständig ist.

Wichtig zu wissen: Die Steuernummer ist nicht für die Ewigkeit. Zieht man in einen anderen Finanzamtsbezirk um, kann sich die Nummer ändern.

Im Detail

Die Steuernummer ist ein Ordnungsmerkmal, das vom zuständigen Finanzamt an Steuerpflichtige vergeben wird. Sie dient der eindeutigen Zuordnung einer Person oder eines Unternehmens zu einem bestimmten Finanzamt und kommt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder anderen Steuerarten zum Einsatz. Jede Steuernummer ist damit fest mit einem konkreten Finanzamt verknüpft.

Das Format der herkömmlichen Steuernummer variiert historisch je nach Bundesland und ist in der Regel zehn- bis elfstellig. Zur einheitlichen elektronischen Verarbeitung wurde zusätzlich das bundeseinheitliche ELSTER-Format (auch ELSTER-Steuernummer genannt) eingeführt, das stets 13-stellig ist, etwa „1234567890123“. Dieses Format vereinheitlicht lediglich die Darstellung der Steuernummer für Verfahrenszwecke; die reguläre Steuernummer bleibt je nach Bundesland 10- oder 11-stellig. Die ersten Ziffern verweisen auf das zuständige Finanzamt, der mittlere Teil ist die eigentliche Unterscheidungsnummer (häufig Bezirksnummer und persönliche Unterscheidungsnummer), und die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer.

Anders als die personengebundene und lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer kann sich die Steuernummer ändern - etwa beim Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk. Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhält man häufig eine neue, gesonderte Steuernummer für die selbstständige Tätigkeit, während die private Steuernummer bestehen bleiben kann. Langfristig soll die Steuer-ID die Steuernummer im Bereich der Einkommensteuer ablösen.

Mit BillMore starten

30 Tage kostenlos testen

Erstellen Sie sich kostenfrei einen Account und testen Sie BillMore mit fast allen Funktionen - ohne Risiko.

Ein Blick in die Praxis

Für Gründer, Freelancer und kleine Unternehmen wird die Steuernummer an mehreren Stellen praktisch relevant - meist zum ersten Mal direkt zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit.

Wer sich selbstständig macht oder ein Gewerbe anmeldet, erhält die Steuernummer nach dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, der heute über ELSTER übermittelt wird. Bei einer Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt häufig automatisch. Bei rein freiberuflicher Tätigkeit meldet man sich selbst beim Finanzamt.

Pflichtangabe auf Rechnungen

In der Praxis kann das dann so aussehen: Eine selbstständige Übersetzerin schreibt ihre erste Rechnung. Sie fragt sich, welche Nummer darauf gehört. Hier gilt: Auf einer Rechnung muss entweder die Steuernummer ODER die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden (gemäß § 14 Abs. 4 UStG). Beide gleichzeitig sind nicht nötig - eine von beiden genügt. Bei Kleinbetragsrechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 Euro entfällt diese Pflichtangabe sogar.

Verhalten bei einem Umzug

Wechselt der Wohn- oder Geschäftssitz in einen anderen Finanzamtsbezirk, wird in der Regel eine neue Steuernummer vergeben, während die alte ihre Gültigkeit verliert. Das überrascht viele und führt bei laufenden Vorgängen regelmäßig zu Verwirrung. Wer das weiß, kann frühzeitig die hinterlegte Nummer in Rechnungsvorlagen und Software anpassen.

Was es nicht bedeutet

  • Steuernummer ist nicht gleich Steuer-Identifikationsnummer: Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID, IdNr.) ist eine elfstellige Nummer, die jeder in Deutschland gemeldeten Person bei Geburt oder Zuzug einmalig und lebenslang zugeteilt wird. Sie wird - ebenso wie die USt-IdNr. - vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet, ändert sich nie und ist personengebunden. Die Steuernummer dagegen kann sich ändern und ist mit einem Finanzamt verknüpft.
  • Steuernummer ist nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine gesonderte Nummer für den innergemeinschaftlichen, also grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Sie beginnt in Deutschland mit „DE“ gefolgt von neun Ziffern und wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben - nicht vom örtlichen Finanzamt.
  • Steuernummer ist nicht die Wirtschafts-Identifikationsnummer: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine vergleichsweise neue Nummer, die wirtschaftlich tätige Personen und Unternehmen eindeutig identifizieren soll. Ihre Einführung erfolgt seit Ende 2024 schrittweise und ist ein laufender Prozess.
  • Eine Steuernummer ist nicht für immer gültig: Viele gehen davon aus, ihre Steuernummer behalten zu können. Bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk wird jedoch eine neue Nummer vergeben, und die alte verliert ihre Gültigkeit.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.